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DIE GRABGESTALTUNG UND GRABPFLEGE
Das Grab ist die Ruhestätte eines geliebten Menschen. Es ist ein Ort, an dem Angehörige, Freunde und Bekannte sich erinnern und trauern können. Grabpflege ist auch Trauerarbeit. Ein gepflegtes Grab kann helfen, den Verlust eines Menschen zu überwinden.

Nutzungsberechtigte von Wahlgrabstätten oder Besitzer von Reihengrabstätten sind verpflichtet, die Grabstätte mit Pflegeverpflichtung herzurichten und fortlaufend in einem gepflegten Zustand zu halten.
Die Gestaltung der Grabstätten ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes und dem besonderen Aussehen der unmittelbaren Umgebung anzupassen.
Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, fordert die Friedhofsverwaltung die Verantwortlichen zur Herrichtung und Pflege auf.
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