1. Gegenstand
des Eigenbetriebes gemäß Betriebssatzung
Die Stadtbetriebe Unna werden als Eigenbetrieb auf
der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen
der Betriebssatzung geführt.
Der Gegenstand der Stadtbetriebe Unna ist in zwei
grundsätzliche Kategorien zu gliedern. In einem originären
Aufgabenkreis, in dem die Aufgaben durch die Stadtbetriebe eigenverantwortlich
abgewickelt und über Gebühren bzw. Entgelte finanziert
werden, sind folgende Bereiche angesiedelt:
- Straßenreinigung
- Stadtentwässerung
- Abfallbeseitigung
- Friedhofswesen
Die zweite Kategorie sind Auftragsleistungen, bei
denen die Fachbereiche der Stadtverwaltung als Auftraggeber Leistungen
der Stadtbetriebe Unna in Anspruch nehmen und dafür grundsätzlich
kostendeckende Entgelte erbringen.
- Grünflächen städtischer Anlagen und Einrichtungen
- Pflege des städtischen Straßenbegleitgrüns
- Pflege städtischer Grünanlagen und Parkflächen
- Pflege der Sport- und Kinderspielplätze
- Grünflächenpflege an städtischen Schulen
- Unterhaltung sonst. allg. städtischer Grundstücke
und Liegenschaften
- Unterhaltung der städtischen Straßen, Wege und Plätze
- Unterhaltung von Wasserläufen
- Betrieb und Unterhaltung städtischer Toiletten
- Betrieb und Unterhaltung bewirtschafteter Parkplätze
- sonstige allgemeine Dienste
In den vergangenen Jahren wurden die Leistungsvereinbarungen
im Auftragsbereich Stadt kontinuierlich fortentwickelt. Bestanden
1995/1996 vorwiegend noch Pauschalvereinbarungen mit den Fachbereichen
der Stadt, so wurden diese in der Folgezeit modifiziert und hinsichtlich
Umfang und Qualität von Leistungen entsprechend angepaßt.
Im Rahmen des sogenannten Drittbereiches wickeln
die Stadtbetriebe Unna insbesondere die Aufgaben in Rahmen des
Dualen Systens ab. Bei diesem Bereich handelt es sich um die gewerblichen
Aufgaben der Stadtbetriebe Unna, die damit auch voll dem geltenden
Steuerrecht unterliegen.
2. Lage der Geschäftsräume
Viktoriastraße 12
59425 Unna
3. Gründungsdaten
Grundsatzbeschluß des Rates vom 16.06.1994
Aufnahme der Betriebstätigkeit 01.01.1995
4. Stammkapital
Das Stammkapital gemäß §10 der Betriebssatzung
beträgt 600.000 €.
5. Organe
a) Rat
b) Betriebsausschuss
c) Betriebsleitung
Die Zuständigkeiten richten sich nach der Gemeindeordnung,
der Eigenbetriebsverordnung, der Hauptsatzung, der Zuständigkeitsordnung
und der Betriebssatzung.
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